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"250.000 meldepflichtige Unfälle im Zusammenhang mit Türen und Toren, davon 19 tödlich"
Das ist die erschreckende Bilanz der DGUV-Statistik für die Jahre
2000 - 2020, oft durch "oberflächlich" gewartete / geprüfte Anlagen.
DAS PROBLEM
DIE LÖSUNG
DER PLAN
1.
Bei Interesse an einer Zusammenarbeit klicken Sie
auf den Button.
2.
Beantworten Sie 3
kurze Fragen zur Ermittlung
Ihres Ist-Zustands.
3.
Innerhalb von 24 Stunden
nehmen wir Kontakt
mit Ihnen auf.
4.
Ihnen wird ein kostenloses und unverbindliches Prüfangebot
erstellt.
5.
Nach Ihrer Auftragsfreigabe
innerhalb
von 14 Tagen durchführbar.
6.
Wir kümmern uns zukünftig
um die Einhaltung Ihres Wartungsintervalls.
REFERENZEN
Das Unternehmen und die Mitarbeiter agieren super professionell und super fix (Reaktionszeiten sind klasse!) und die Arbeiten werden in Top-Qualität ausgeführt. Die Ansprechpartner*innen sind immer sehr freundlich, sehr engagiert und zuvorkommend. Man fühlt sich sehr gut und sicher aufgehoben. Das ist ganz klar eine 5-Sternebewertung 👍. Weiter so!
Sehr sympathischer Erstkontakt über das Telefon. Sachverhalt wurde besprochen und eine Lösung gefunden. Sehr schneller Versand, sehr gute Beschreibung des Einbaumaterials, super Technischer Support, professioneller Ablauf ( Beratung / Verkauf / Lieferung ).
Einfacher und schneller geht es nicht - Top, 5 Sterne für jeden Bereich.
FAQ
Erhalte ich im Anschluss an die UVV-Prüfung ein Angebot zur Mängelbeseitigung?
Muss eine Schließkraftmessung durchgeführt werden?
Eine Schließkraftmessung muss nur an Toren in Automatikbetrieb durchgeführt werden, sofern diese auf ein Hindernis auflaufen können. Aktuell verfügen wir über 5 jährlich kalibrierte Schließkraftmessgeräte. Das bedeutet für Sie: Wir können kurzfristig reagieren.
Verfügt Ihre Anlage z. B. über eine vorlaufende Lichtschranke (berührungslose Hinderniserkennung), so kann auf die Schließkraftmessung verzichtet werden.
In welchem Aktionsradius agieren Sie?
Generell arbeiten wir im ganzen Saarland und der angrenzenden Rheinland-Pfalz. Luxemburg gehört auch zu unserem Einsatzgebiet.
Welche Anlagen müssen geprüft werden?
Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Eine Auswahl von prüfpflichtigen Anlagen finden Sie in unserer Bildergalerie.
Prüfen Sie auch Brandschutztüren und -tore? Was ist mit Rauchschutztüren?
Generell unterscheiden wir zwischen Anlagen mit oder ohne elektrischer Feststellanlage.
Anlagen mit Feststellanlagen werden von uns gemäß den jeweils geltenden aktuellen Vorschriften mindestens 1x jährlich geprüft. Monatlich muss die Funktion der Rauchschalter sowie die Schließfunktion durch den Betreiber geprüft werden.
Für viele unserer Kunden übernehmen und dokumentieren wir auch die monatliche Überprüfung.
Anlagen ohne Feststellanlagen unterliegen einer Prüfpflicht gemäß Arbeitsstättenverordnung. Sollten Sie dies nicht selbst ausführen können, unterstützen wir Sie auch gerne in diesem Bereich.
Was ist mit Verladerampen/Überladebrücken?
Auch Verladerampen und Überladebrücken werden durch uns nach den geltenden Bestimmungen geprüft und entsprechend dokumentiert.
Arbeiten Sie auch mit ausländischen Torherstellern zusammen?
Generell arbeiten wir mit allen Herstellern zusammen. Bei manchen "Exoten" ist die Ersatzteilbeschaffung allerdings schwierig. Wir sehen das als Herausforderung und nicht als Problem. 😊👍
Wo finde ich die ASR A1.7?
Bei Bedarf lassen wir Ihnen diese gerne in der aktuellsten Fassung zukommen.
Was passiert, sobald die Wartung durchgeführt wurde?
Sie erhalten nach durchgeführter UVV-Prüfung eine Rechnung über die tatsächlich geprüften Anlagen. Parallel dazu, lassen wir Ihnen die Prüfprotokolle in digitaler Form zukommen.
Im Anschluss werden Ihnen, ohne dass Sie sich zusätzlich darum kümmern müssen, Angebote über die Mängelbeseitigung erstellt. Sie erhalten pro Anlage ein Reparaturangebot und können danach selbst entscheiden, welche Anlagen repariert werden sollen!
WORAUF WARTEN SIE NOCH
Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, sind Sie vermutlich mit Ihrem aktuellen Dienstleister nicht zu 100 % zufrieden. Gerade jetzt macht es Sinn den Leistungsumfang Ihres Lieferanten / Dienstleisters zu überdenken bzw. auf den Prüfstand zu stellen.
Zögern Sie nicht länger! Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt mit uns auf!
Wir freuen uns auf Sie! 😊👍